Nahrungsergänzungsmittel: Was sie sind und was auf dem Etikett steht
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel. Sie ergänzen die allgemeine Ernährung, enthalten Nährstoffe oder andere Stoffe in konzentrierter Form und werden dosiert angeboten, zum Beispiel als Kapseln, Tabletten oder Tropfen.
Kurz gesagt
- Nahrungsergänzungsmittel sind rechtlich Lebensmittel, keine Arzneimittel.
- Sie brauchen keine Zulassung, müssen aber vor dem ersten Verkauf beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angezeigt werden.
- Aussagen zur Wirkung sind nur erlaubt, wenn sie in der EU zugelassen sind.
- Verbindliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe gibt es in der EU bislang nicht (Stand Oktober 2026).
Lebensmittel, keine Arzneimittel
Für Nahrungsergänzungsmittel gilt in Deutschland die Nahrungsergänzungsmittelverordnung. Sie brauchen keine Zulassung, müssen aber vor dem ersten Verkauf beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angezeigt werden. Sie sind nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu heilen oder zu lindern.

Was auf dem Etikett stehen muss
- die Bezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel“
- die Namen der Nährstoffe oder Stoffe, die das Produkt kennzeichnen
- die empfohlene tägliche Verzehrmenge
- der Hinweis, dass die empfohlene tägliche Verzehrmenge nicht überschritten werden darf
- der Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sind
- der Hinweis, dass das Produkt außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern zu lagern ist
- die Menge der Nährstoffe je Tagesportion, bei Vitaminen und Mineralstoffen zusätzlich in Prozent der Nährstoffbezugswerte
Weitere Pflichtangaben für alle Lebensmittel
Zusätzlich gelten die allgemeinen Regeln der Lebensmittelinformationsverordnung. Auf der Verpackung stehen deshalb auch:
- das Zutatenverzeichnis
- die Nettofüllmenge
- das Mindesthaltbarkeitsdatum
- Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmens
- die Loskennzeichnung (Charge)
Was die Prozentangabe bedeutet
Bei Vitaminen und Mineralstoffen steht neben der Menge eine Prozentzahl. Sie bezieht sich auf den Nährstoffbezugswert, abgekürzt NRV. Ein Beispiel: Der Nährstoffbezugswert für Jod liegt bei 150 µg am Tag. Eine Tagesportion mit 200 µg Jod liefert 133 %. Alle Bezugswerte stehen in den Beiträgen Vitamine im Überblick und Mineralstoffe im Überblick.
Welche Stoffe verwendet werden dürfen
Die EU-Richtlinie 2002/46/EG legt fest, welche Vitamine und Mineralstoffe und welche ihrer Verbindungen in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen. Für andere Stoffe, zum Beispiel Pflanzenextrakte, gibt es keine vergleichbare EU-weite Liste.
Höchstmengen
Verbindliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe gibt es weder in Deutschland noch in der EU (Stand Oktober 2026). Das Bundesinstitut für Risikobewertung veröffentlicht Vorschläge für Höchstmengen. Sie sind Empfehlungen und rechtlich nicht bindend.
Gesundheitsbezogene Angaben
Aussagen zur Wirkung eines Nährstoffs sind in der EU nur erlaubt, wenn sie zugelassen sind und das Produkt die dafür nötige Menge enthält. Ein Beispiel: „Jod trägt zu einer normalen Schilddrüsenfunktion bei.“ Aussagen, die sich auf Krankheiten beziehen, sind bei Lebensmitteln verboten.
Bio-Produkte erkennen
Bio-zertifizierte Nahrungsergänzungsmittel tragen das EU-Bio-Logo und den Code der Öko-Kontrollstelle, zum Beispiel DE-ÖKO-006.
Bio-Nahrungsergänzung bei Maison Naturelle
Unsere Bio-Nahrungsergänzung umfasst Chlorella-Presslinge, einen Mix aus Spirulina und Chlorella, Jod aus Kelp und Bitterstoff-Tropfen. Zusammensetzung und Verzehrempfehlung stehen auf jeder Produktseite.
Häufige Fragen
Brauchen Nahrungsergänzungsmittel eine Zulassung?
Nein. Sie müssen vor dem ersten Verkauf beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angezeigt werden. Für Sicherheit und Kennzeichnung ist das Unternehmen verantwortlich, das sie in den Verkehr bringt.
Wer kontrolliert Nahrungsergänzungsmittel?
Die Lebensmittelüberwachung der Bundesländer.
Dürfen Nahrungsergänzungsmittel mit Wirkungen werben?
Nur mit gesundheitsbezogenen Angaben, die in der EU zugelassen sind, und nur, wenn das Produkt die dafür nötige Menge des Nährstoffs enthält. Aussagen über das Heilen oder Lindern von Krankheiten sind bei Lebensmitteln verboten.
Woran erkenne ich ein Bio-Nahrungsergänzungsmittel?
Am EU-Bio-Logo und am Code der Öko-Kontrollstelle auf dem Etikett, zum Beispiel DE-ÖKO-006.
Was bedeutet NRV?
NRV steht für Nährstoffbezugswert (englisch nutrient reference value). Die Prozentangabe zeigt, wie viel des Bezugswerts eine Tagesportion liefert.
Quellen
- Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV): gesetze-im-internet.de
- Richtlinie 2002/46/EG über Nahrungsergänzungsmittel: EUR-Lex
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung): EUR-Lex
- Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben: EUR-Lex
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